In der Abteilung Migrantenhilfe erfolgt die Unterbringung von Personen, zu deren Unterbringung die Stadt Leipzig nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet ist. Die Unterbringung umfasst das Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete sowie in Gewährleistungswohnungen.…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…chluss-08062022