Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern legen für den Nachweis der elterlichen Sorge die Sorgeerklärung, Eheurkunde oder den Gerichtsbeschluss vor. Väter mit alleinigem Sorgerecht zeigen den entsprechenden Gerichtsbeschluss vor.
Wichtig: Auskunft aus dem Sorgeregister…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/vor-…endliche-denken