Durch die Erfahrungen der ersten Jahre kann der Kriterienkatalog zur Anwendung der Satzung etwas gestrafft und vereinfacht werden. Zulässig sind alle baulichen Änderungen innerhalb des so genannten Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandards, etwa der Anbau eines ersten Balkons mit einer…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sozi…n-sich-bewaehrt