Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht in einigen Bereichen angepasst. So muss in Krankenhäusern und Arztpraxen nur noch eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es wird hier aber weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske empfohlen, wenn direkter Kontakt mit…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/neue…ab-17-juli-2022