Die neue Sächsische Verordnung sieht in Ergänzung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter anderem folgendes vor:
• Im Öffentlichen Personennahverkehr ist weiterhin mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres oder aber…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/neue…ung-beschlossen