Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen,
die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt
Leipzig oder einem Eigenbetrieb gestanden haben oder derzeit bei der Stadt Leipzig befristet<br...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/tech…ndenkmalpflege/