20. Januar 2020 um 12:11 #1 Zitat von Stadt Leipzig Alle betroffenen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte sowie mit sonstigen dinglichen Nutzungsrechten Versehene können sich nach telefonischer Vereinbarung an das Verkehrs- und... Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/prog…t-leipzig-2020/