Grundlage ist die rechtswirksame Allgemeinverfügung, welche mit Saisonbeginn Ende März/Anfang April mit Unterstützung durch die Polizei kontrolliert wird.
Mit maschinenbetriebenen Booten aller Art ist das Befahren grundsätzlich untersagt. Für Kajaks und Kanus (muskelkraftbetrieben) ist ein...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/schu…maerz-in-kraft/