Diese Regelung gilt für die Räumlichkeiten und Außenbereiche aller Friedhöfe im Stadtgebiet. Die Teilnehmer müssen untereinander einen Abstand von 1,50 Meter einhalten.
Grundlage für die Regelung ist die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zum Umgang mit Veranstaltungen vom 19. März 2020 im...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/eins…er-friedhoefen/