Sondernutzungsgebühren werden in der Regel dann fällig, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen möchten – etwa bei Straßenfesten und Großveranstaltungen, zu Werbezwecken, für ihre Auslagen vor Geschäften oder für Verkaufsstände. Auch Gastronomen, die...
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