Außensportstätten dürfen in Sachsen ab sofort, unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften des vorgenannten Ministeriums, für Trainingszwecke genutzt werden. Die Inhalte der Verordnungen betreffen ausdrücklich auch Sportstätten, die an Sportvereine verpachtet oder anderweit
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/spor…in-geschlossen/