Davon sind zwei Stellen ab sofort und unbefristet zu besetzen.
Eine weitere Stelle ist ab sofort befristet für die Dauer von einem Jahr zu besetzen. Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/mita…ugsbedienstete/