Davon sind zwei Stellen zunächst befristet bis zum 31. Juli 2021 zu besetzen. Nach der Genehmigung des Haushaltsplanes 2021/2022 durch die Landesdirektion besteht die Option einer unbefristeten Weiterbeschäftigung.
Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz....
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…raumversorgung/