Damit entfallen für den rund 17 Hektar großen Bereich die Vorschriften des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. Baugesetzbuch). Dies hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg auf den Weg gebracht. Der Stadtrat entscheidet abschließend darüber.
Wenn die...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sani…gehoben-werden/