§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Satzung regelt öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leipzig, soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind.
(2) Soweit durch Rechtsvorschrift die ortsübliche Bekanntmachung oder ortsübliche Bekanntgabe vorgeschrieben...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/satz…lichen-bekannt/