Voraussetzung für die Öffnung von Handel, Museen und körpernahen Dienstleistungen ist ein vorliegendes Hygienekonzept. Zudem müssen Kunden und Besucher laut sächsischer Coronaverordnung einen dokumentierten tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Der Leipziger Zoo bleibt weiterhin...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/clic…ona-verordnung/