Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte die Leipziger Ausgangsbeschränkung, die diese mit einer eigenen Allgemeinverfügung geregelt hatte, mit Beschluss von heute in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren für "voraussichtlich rechtswidrig" erklärt. Gleichwohl bleibt die...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/coro…aedtische-verf/