Mit einer Inzidenz von derzeit über 100, aber unter 150 gelten in Leipzig ab dem 24. April 2021 folgende Regelungen:
Geschäfte und Läden
- Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs, dazu gehören Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken,...