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Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr möglich

  • Leipzig News
  • 18. Mai 2021 um 15:22
  • Leipzig News
    Café L.E.-Team
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    13.634
    • 18. Mai 2021 um 15:22
    • #1
    Zitat von Stadt Leipzig

    Um die Testpflicht bei Angeboten zu erfüllen, sind zulässig:

    • Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Teststellen und -zentren).
    • Ein Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen...
    • Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/saec…-mehr-moeglich/

    Alle Angaben ohne Gewähr!

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