21. Mai 2021 um 17:37 #1 Zitat von HTWK Leipzig Laut Bundesverwaltungsgericht verstößt das BAföG gegen das verfassungsrechtliche Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang, da es das ausbildungsbezogene Existenzminimum nicht abdeckt. Quelle: https://www.htwk-leipzig.de https://www.htwk-leipzig.de/no_cache/hochschule/aktuelles/newsdetail/artikel/4023/