Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe nach dem SGB VIII. Sie dient der Beratung, Begleitung und Unterstützung junger straffällig gewordener Menschen, ist eine täterorientierte Sozialarbeit und unterstützt die Justiz bei der Findung von geeigneten erzieherischen...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sozi…dgerichtshilfe/