Davon ist eine Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden, befristet bis zum 31.12.2021, und die andere Stelle ist mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 34 Stunden, befristet bis zum 31.12.2022, zu besetzen.
Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sozi…en-assistenten/