Davon ist eine Stelle im Rahmen einer Mutterschutz-/Elternzeitvertretung befristet vom 27. Oktober 2021 bis voraussichtlich 8. Dezember 2022 und die andere Stelle ist befristet ab sofort bis zum 31. Dezember 2022 zu besetzen. Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/arzthelferinnen-arzthelfer/