Bei Behördengängen besteht darüber hinaus eine Maskenpflicht in den Büros, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann beziehungsweise wenn keine anderen, geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden können – etwa ausreichendes Lüften oder transparente Spuckschutzwände....
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/mask…cht-im-rathaus/