Die Befristung von zwei Stellen erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Leipzig oder einem Eigenbetrieb gestanden haben oder derzeit bei der Stadt Leipzig befristet...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sozi…interkulture-1/