Der Belastungswert Normalstation ist seit dem 30. Oktober und damit seit nunmehr fünf Tagen überschritten. Somit gilt für Samstag, 6. November, die Vorwarnstufe. Gemäß Paragraf 12 Abs. 1 SächsCoronaSchVO sind Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes nur unter den genannten...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/demo…-maximal-100-1/