Es sind insgesamt drei Stellen zu besetzen. Zwei dieser Stellen sind befristet zur Vertretung bis 31. Dezember 2022 zu besetzen. Eine weitere Stelle ist befristet bis 30. April 2022 zu besetzen. Die Befristung dieser Stelle erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz.…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…chluss-13122021