Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 341 „Seelenbinderstraße, südlicher Teil - Nutzungsarten“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt und für den…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/satz…eipzig-nordwest