Die Besetzung der Stelle er folgt befristet ohne Sachgrund gemäß § 14 (2) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Das bedeutet, dass wir Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigen können, sofern Sie bereits bei der Stadt Leipzig, einschließl ich aller Eigenbetriebe, tätig waren…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/schu…chluss-04042022