Antragsberechtigt sind alle gewerblich betriebenen Filmtheater in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Um die Preise für alternative/ nichtgewerbliche Spielstätten können sich Organisationen, Einrichtungen, Initiativen sowie kommunale Kinos bewerben, die sich kontinuierlich für den…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/kino…-jetzt-bewerben