Antragsberechtigt sind freiberufliche Kulturschaffende, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig haben. Dies schließt auch alle ein, die vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges nach Leipzig gekommen und zum Zeitpunkt des Stipendiums hier gemeldet sind. Sie dürfen weder an einer…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/arbe…ulturschaffende