Da diese prinzipielle Erlaubnis, den Bau durchzuführen, drei Jahre lang gültig ist, können die Arbeiten nun wiederaufgenommen werden. Dies muss vom Bauherren mindestens eine Woche vorab angezeigt werden.
Kathrin Rödiger, Leiterin des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege, sagt: „Es ist…
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