Leipziger Mietspiegel: Digitales Verfahren für Großvermieter
-
-
Als Vermieter von hunderten Ameisen und Obstfliegen guckst du hier
-
Interessierte können sich bis 31. August melden
Vermieterinnen und Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltungen können ihr Interesse an dieser digitalen Befragungsform noch bis zum 31. August 2026 per E-Mail an mietspiegel@leipzig.de anzeigen.
Alternativ dazu sind jeweils einzelne Fragebögen zu den Wohnungen auszufüllen. Abgefragt werden unter anderem die Größe und Ausstattung der Wohnungen. Die Teilnahme an der Mietspiegelerhebung ist mit der Auskunftspflicht gemäß Artikel 238 § 2 EGBGB gesetzlich vorgeschrieben.
-
EGBGB = Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!