Widmung Martin-Drucker-Straße
Gemäß Paragraf 6 des Sächsischen Straßengesetzes in der aktuell gültigen Fassung wird die Martin-Drucker-Straße im Ortsteil Gohlis-Mitte dem öffentlichen…
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Als unsere Vorfahren vor 5.000 Jahren Trampelpfade zum nächsten Steinzeitdorf "angelegt" haben, hätten sie sich wahrscheinlich niemals träumen lassen, dass irgendwann so etwas mal kommt:
ZitatGemäß Paragraf 6 des Sächsischen Straßengesetzes in der aktuell gültigen Fassung wird die Martin-Drucker-Straße im Ortsteil Gohlis-Mitte dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Details zur Widmung:
- Ortsteil: Gohlis-Mitte
- Verlauf: Von Tresckowstraße, Flurstück 341/b der Gemarkung Gohlis, bis Viertelsweg, Flurstück 1680 der Gemarkung Gohlis
- Länge: circa 340 Meter
- Straßenklasse: Ortsstraße
- Nutzung: Keine Widmungsbeschränkung
Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt Nummer 01/26 am 10.01.2026 bekanntgemacht.
Immerhin ist diese Widmung nicht weg!